Bankrecht
Seit Gründung der Kanzlei Anfang der 90-er Jahre berät und begleitet Bergerhoff Rechtsanwälte mehrere Kreditinstitute in bankvertragsrechtlichen Auseinandersetzungen mit ihren Kunden. Schwerpunkte bilden hierbei Fragen des Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht und des allgemeinen Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift). Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Verwertung und Durchsetzung von Sicherheiten (Grundschuld, Bürgschaft, etc.), auch in Zusammenhang mit Kundeninsolvenzen bei Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern. Darüber hinaus verteidigen wir unsere Mandanten gegen unbegründete Schadensersatzansprüche wegen vermeintlich fehlerhafter Beratung.
In Einzelfällen werden wir bei bankrechtlichen Fragestellungen auch für geschädigte oder benachteiligte Bankkunden tätig (Verbraucher wie auch Geschäftskunden).