Versicherungsvertragsrecht

Es ist durchaus etwas Wahres an dem Aphorismus: Es ist nicht zu bezweifeln, dass im Zweifelsfall die Versicherung uns im Stich lässt. Denn es liegt in der Natur des Versicherungswesens, die Übernahme von Schadensfällen zu begrenzen, was sich auch an der kontinuierlichen Neuformulierung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen aller Versicherungszweige und dem dabei erkennbaren Bestreben der Versicherer ablesen lässt, die von ihnen versicherten Risiken weiter einzugrenzen.

Im Schadensfall sind es oft die erforderliche Abgrenzung der unterschiedlichen Versicherungszweige und das „Kleingedruckte“ der jeweils einschlägigen Versicherungsbedingungen, die den auf eine schnelle Schadensregulierung angewiesenen Versicherungsnehmer überfordern und eine professionelle Beratung und Vertretung im Lichte der vielfälligen versicherungsvertraglichen Rechtsprechung erfordern.

Wir prüfen Ihre versicherungsvertraglichen Ansprüche, koordinieren im Versicherungsfall die Schadensermittlung und machen Ihre Ansprüche außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich gegenüber Ihrem Versicherungsunternehmen geltend. Ebenso vertreten wir Sie in Fällen, in denen Sie Regressforderungen Ihres Versicherers, etwa wegen vermeintlicher Obliegenheitsverletzungen, ausgesetzt sind.

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