Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht sowie das Planungsrecht sind Kerngebiete des Verwaltungsrechts. Es umfasst insbesondere das Raumordnungsrecht, das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht sowie das Fachplanungsrecht (z. B. Straßenplanung). Jedes Bauvorhaben – vom Gartenhaus bis zum Industriebetrieb – darf nur errichtet werden, wenn es bauplanungsrechtlich zulässig ist. Ferner sind fast alle Bauvorhaben genehmigungspflichtig. Bei kleineren Vorhaben ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, während bei größeren Vorhaben insbesondere aus den Bereichen der Industrie und der Landwirtschaft Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich sind. Im Fachplanungsrecht werden die Genehmigungen, z. B. für Infrastrukturprojekte in sogenannten Planfeststellungsverfahren, erteilt.

Wir betreuen im öffentlichen Baurecht u. a.

  • die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie von Vorhaben- und Erschließungsplänen
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Raumordnungsverfahren, Überprüfung von Raumordnungsplänen
  • Planfeststellungsverfahren (z. B. im Bereich Straßenbau)
  • Erschließungsverträge
  • baurechtliche Nachbarstreitverfahren
  • Normenkontrollverfahren (z. B. Bebauungspläne, Veränderungssperren).

Es handelt sich dabei um Vorhaben aus den verschiedensten Bereichen: Einzelne Wohnhäuser und Wohngebiete, Einzelhandelsmärkte, Einkaufszentren, gewerbliche und industrielle Anlagen, landwirtschaftliche Vorhaben (insbesondere Intensivtierhaltungen), Sportanlagen und Kultureinrichtungen. Bei größeren Vorhaben sind wir häufig projektbegleitend von den ersten Standortprüfungen, über die Bauleitplanung bis hin zum Genehmigungsverfahren (und sofern notwendig in der Abwehr von Widersprüchen und Klagen von Nachbarn oder zunehmend auch von Umweltverbänden) tätig.

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