Umweltrecht

Umweltrecht: Die einen freut und finden es existentiell notwendig. Die anderen beklagen und finden es existenzbedrohend.

Für beide Betrachtungsweisen gilt aber, dass ohne Umweltrecht kaum noch etwas geht. Will man ein Haus abreißen, könnten sich dort inzwischen Fledermäuse eingenistet haben. Will man ein Haus bauen, muss man schauen, ob man nicht eine Hamsterwiese erwischt hat.

Das Umweltrecht ist in einer Vielzahl von Fachgesetzen und noch wesentlich mehr Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und sonstigen Vorschriften geregelt. Eine erhebliche Bedeutung hat das EG-Recht. Zu den wichtigsten Gesetzen auf Bundesebene gehören das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Bundesbodenschutzgesetz.

Wir bearbeiten das Umweltrecht vornehmlich im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren für Vorhaben, die Umweltauswirkungen haben. Das kann die Inanspruchnahme von bisher nicht versiegelten Flächen oder auch Emissionen von Schall, Gerüchen, staub- oder gasförmigen Stoffen betreffen.

Einen Schwerpunkt bilden dabei Bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Im Zusammenhang mit der Erteilung von Genehmigungen beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht auf die Vertretung des Antragstellers in Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren, in denen es um die Erteilung der Genehmigung, die Abwehr von Nachbareinsprüchen oder die Aufhebung von Nebenbestimmungen geht. Wesentlich öfter betreuen wir für den Antragsteller das Genehmigungsverfahren von Anfang an im Team zusammen mit Architekten, Ingenieurbüros, Fachplanern und Sachverständigen. Unsere Tätigkeit umfasst u.a. die  Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und Fachbehörden, die Mitwirkung bei der Erstellung der Antragsunterlagen, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Klärung eventueller Nebenbestimmungen.

Eine besondere Spezialität sind Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen. Außerdem betreuen wir Genehmigungen für insbesondere Vorhaben aus den Bereichen Gewerbe- und Industrie, erneuerbare Energien.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Arne Friege
Fachanwalt für Verwaltungsrecht