Nachtschichtunfähigkeit = Arbeitsunfähigkeit?

Dr. Frank Halfpap

16.05.2014

Ist man arbeitsunfähig, wenn man keine Nachtschicht leisten kann?

Nach Auffassung des BAG:  Nein.

Wer aus gesundheitlichen Gründen in der Nachtschicht nicht eingesetzt werden kann, ist nicht automatisch arbeitsunfähig. Dies gilt auch, wenn man arbeitsvertraglich zur Ableistung von Schichtdienst verpflichtet ist.

Die Begründung des entsprechenden Urteils des BAG vom 09.04.2014 – 10 AZR 637/13 – liegt noch nicht vor. Der Grundgedanke könnte freilich erhebliche praktische Auswirkungen haben. Überall dort, wo Schichtarbeit erforderlich ist (Hotelgewerbe, medizinische Versorgung, Industrie etc.), gab es schon immer Fälle, in denen die Eingangsfrage eine Rolle gespielt hat. Die bislang nicht abschließend geklärte Frage führte daher auch zu Beendigung von Arbeitsverhältnissen, da der Arbeitnehmer eben nicht in der Lage war, alle arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Die Stellung von Arbeitnehmern scheint daher mit diesem Urteil gestärkt worden zu sein. Ob Einzelfallerwägungen, wie die Betriebsgröße und somit die Zumutbarkeit einer entsprechenden betrieblichen Organisation oder z. B. auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers eine Rolle gespielt haben, wird in den Entscheidungsgründen geprüft werden müssen. Interessant dürfte ebenfalls sein, ob sich das Urteil mit den Anforderungen an die ärztliche Bestätigung der Unfähigkeit zur Ableistung von Nachtschichten beschäftigt hat.

Wir bleiben für Sie am Ball und werden zeitnah zum Vorliegen der vollständigen Entscheidung ein Up-Date veröffentlichen.

 

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